Wahrscheinlich wirst du dein neu gebautes Wohnmobil auch als solches im Fahrzeugausweis eintragen lassen. Dadurch wird nämlich die Haftpflichtversicherung massiv günstiger (nicht jedoch die Kaskoversicherungen). Falls nicht, musst du den Lieferwagen trotzdem wegen technischen Änderungen beim Strassenverkehrsamt vorführen. Am besten besprichst du dein Projekt bereits bei der Planung mit den zuständigen Strassenverkehrsamt, damit du sicher sein kannst, dass es bei der Fahrzeugprüfung auch durchkommt.
Disclaimer: Vorgaben können ändern, deshalb macht es Sinn dass du vorher bei deinem Strassenverkehrsamt anrufst und dein Projekt besprichst.
Die Vorgaben des Strassenverkehrsamtes Bern für den Umbau eines leichten Motorwagens zu einem Wohnmobil (gemäss telefonischer Auskunft) waren folgende:
Mindestausstattung (2014):
- Sitzgelegenheit mit Tisch, der Tisch kann auch herausgenommen oder zu einem Bett umfunktioniert werden
- Schlafplätze
- Fest eingebaute Kochgelegenheit
- Stauraum
- Gültige Gasprüfung bei einer eventuellen Flüssiggasanlage
Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein und es muss ersichtlich sein, dass der Raum für Wohnzwecke dient. Im Prinzip wird dadurch nur sichergestellt, dass kein Versicherungsbetrug begangen werden kann (Einlösung als günstiges Wohnmobil und Verwendung als Lieferwagen).
Weiter müssen die Möbel so eingebaut sein, dass sie fest verankert sind und auch bei einer Vollbremsung oder Unfall niemanden verletzen können. Bei meiner Zulassung wurde überprüft, ob die Einbaumöbel solide sind und sich nicht bewegen lassen.
Es wird auch überprüft, ob das Gesamtgewicht noch eingehalten wird. Das Wohnmobil muss dazu mit vollem Wasser- und Dieseltank vorgeführt werden, damit das neue Leergewicht im Fahrzeugausweis eingetragen werden kann.
Falls du Änderungen an der Karosserie vorgenommen hast (wie zum Beispiel Einbau von Hubdächern, Herausnahme von Trennwänden, durchtrennen von Streben, usw…) muss überprüft werden, ob die Festigkeit der Karosserie noch gegeben ist. Wenn du deine Wohnmobilfenster nur an nichttragenden Verkleidungsblechen einbauen, sollte kein Festigkeitsnachweis erforderlich sein. Die eingebauten Fenster müssen jedoch eine entsprechende Typengenehmigung besitzen und beim Einbau sollte immer die Aufbaurichtlinine der Fahrzeughersteller berücksichtigt werden, z.B. keine tragenden Elemente durchschneiden.
Bei meinem Camper wurde bei der MFK nur überprüft, ob keine tragenden Streben durchtrennt wurden, und da ich die Trennwand entfernt hatte, wurden die Verankerungspunkte der Sicherheitsgurte überprüft. Weitere Auskünfte gibt das Strassenverkehrsamt, mittlerweile haben sich die Ämter auch mit Camper-Umbauten beschäftigt, wie zum Beispiel Zürich, was folgende Richtlinie herausgegeben hat (der Link ändert sich manchmal. Sonst direkt auf der Website des Strassenverkehrsamts nachschauen).
Im Gespräch mit anderen Selbstausbauern hat sich herausgestellt, dass der Kanton Zürich der einzige Kanton mit einem solchen Merkblatt ist. Andere Kantone verweisen manchmal sogar auf das Merkblatt des Kantons Zürich, wenn man nachfragt.
Zusätzlich zu den obigen Kriterien des Strassenverkehrsamts Bern verlangt Zürich zum Beispiel zusätzlich (Stand März 2020):
- Mindestens drei Viertel des Volumens muss Wohnraum oder Personentransport sein, sonst ist es ein Lieferwagen.
- Ein Fenster im Wohnraum oder Dachluke („sollte“, könnte man also diskutieren)
- Das Austreten von Flüssigkeiten der sanitären Anlagen muss verhindert werden. Küchen mit direktem Auslauf unter dem Fahrzeug sind ohne Grauwassertank nicht mehr möglich.
- Anforderungen für eventuelle seitliche Sonnenstoren
Das ist eigentlich schon alles, sofern im Wohnraum keine zusätzlichen Sitzplätze zugelassen werden sollen. Dann müssen nämlich noch weitere Bestimmungen bezüglich Fluchtwege, Sicherheit und Kommunikation mit dem Fahrer eingehalten werden:
- Zertifizierung der Sitze und Original-Verankerung
- Eine akustische Verständigungsmöglichkeit zwischen Fahrer und Mitfahrer muss für den Notfall gegeben sein.
- Gute Zugänglichkeit der Sitze (gefahrloser Einstieg auf der rechten Seite, Höhe des Einstiegs max. 0.5m über Boden, sonst benötigt es eine Leiter…)
- Zwei unabhängige Fluchtwege auf verschiedenen Seiten (entweder Türen oder Fenster mit einer Mindestgrösse)
- Vorgaben bezüglich Fenster für die Passagiere (Anzahl und Zertifizierung)
- Sicherheit der Insassen (Schranktüren verriegelt, splitterfeste Materialien, keine Kanten im Aufprallbereich, ausreichende Belüftung)
- Rutschsicherer Fussboden
Weitere Informationen findest du auf Merkblättern, am besten forderst du bei deinem Strassenverkehrsamt eines an. Hier findest du eine Version des TÜV aus Deutschland, diese Regeln werden in der Schweiz ähnlich gültig sein: Infoblatt
Versicherung
Werden massgebende Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, ist eine Fahrzeugprüfung und ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren obligatorisch. Ein weiterer Grund für die Umschreibung sind aber auch die Versicherungsgebühren! Lieferwagen sind im Verkehr häufiger Unfällen ausgesetzt als Camper oder Wohnmobile. Deshalb kann eine Motorfahrzeugversicherung (Haftpflichtversicherung) für einen Camper bis zu 3-mal günstiger sein als für das gleiche Fahrzeug als Lieferwagen. Am besten fragst du einfach mal bei verschiedenen Versicherungsfirmen eine Offerte an, denn für Camper funktionieren online-Rechner oft nicht.
Zwei kleine Fragen zu den zusätzlichen Anforderungen. Bedeutet Fenster, dass es ein Campingfenster ist, mit dem man lüften kann? Oder genügen die üblichen Fenster, die man in einem Transporter teilweise in der Hecktür hat? Das mit den Sonnenstornen sind nur Regeln, die man beachten muss, wenn man einen Sonnenstornen will, oder? Es ist aber okay, wenn man keinen braucht? Ich finde das eher unpraktisch und nehme bei Bedarf lieber einfach einen Sonnenschirm mit, weil ja auch das Gewicht ein Problem ist.
Sorry der Link zum Strassenverkehrsamt war kapputt. Am besten schaust du direkt im Merkblatt oder rufst kurz an. Beim Fenster steht nichts von lüften, es ist vielleicht nicht einmal obligatorisch: 2.4 Im Wohnraum sollte mindestens ein Fenster (evtl. Dachluke) vorhanden sein, damit natürliches Licht eintreten kann. Die Anforderung an eventuelle Sonnenstoren gilt natürlich nur, wenn man eine hat.
Hallo,
Besten Dank für den aufschlussreichen Artikel, wisst ihr wie sich die Strassenverkehrsabgaben ändern? Ich habe auf meinem Lieferwagen einen 50% Rabatt bis 2024, bin mir nicht sicher ob sich durch die Umschreibung daran etwas ändert.
Besten Dank.
Mario
Das ist kantonal sehr unterschiedlich, manchmal nach Hubraum oder Gewicht oder eine Kombination. Da musst du bei der Steuerverwaltung nachfragen, ob der Rabatt noch gültig ist wenn du von Lieferwagen zu Wohnmotorwagen wechselst. Aber umprüfen musst du das Fahrzeug immer, wenn du etwas umbaust: Ein Umbau zum Wohnmotorwagen ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung. Das Fahrzeug muss vor der Verwendung zur Prüfung der technischen Änderung angemeldet werden.
Zur Info, tatsächlich entfällt der Rabatt für die Verkehrsabgabe wenn von einem Lieferwagen auf ein Personenwagen (leichten Wohnmobil) gewechselt wird. Der Rabatt hat also nichts mit dem Fahrzeug (Marke, Motor, etc.) zu tun, sondern dass es ein Lieferwagen ist. Somit wichtig zu wissen, für die welche die Umschreibung aufgrund Kostenersparnis machen wollen. Rechtlich ist der Fall natürlich klar, man muss es umschreiben.
Guten Tag,
Danke für den Bericht, ich habe noch eine Frage bezüglich Dacheinbauten. Ich will mir eine Dometic Dachklimaanlage aufs Dach packen, die ist 210mm höher wie das Dach, muss dafür etwas spezielles beachtet werden? Muss ich eine Bescheinigung dafür haben oder ähnliches?
Mit freundlichen Grüßen
Janis Haller
Hallo Janis,
Mit Dachklimaanlagen kenne ich mich leider nicht aus. Da fragst du am besten eine Werkstatt.
Gruss Micha
Hallo, verlangt das Strassenverkehrsamt Rechnungsbelege oder sonstige Nachweise von Materialien und verbauten Geräten?
Danke & Gruss
Hallo Noel,
Bei mir wollten sie nichts sehen. Ist aber schon ein paar Jahre her. Was sein kann, gerade bei eingebauten Fenstern, dass sie den Aufkleber mit der Fahrzeugzulassung sehen wollen.
Toller Artikel, vielen Dank!
Wie sieht es aus, wenn man nachträglich eine Sitzreihe/bank hinter dem Fahrersitz für zwei Personen einbauen will? Möchte gerne einen Essbereich mit drehbahren Frontsitzen einbauen, sowie einen
sicheren Platz für Mitreisende haben.
Muss ich da spezielle Sitze kaufen oder kann ich den Sitzbank selbst gestalten und Sicherheitsgurte einfach an der Karrosserie befestigen? Stauraum unter selbstgebauten Sitzen wäre natürlich grandios sowie die Schlafgelegenheit, die sich da ergibt.
Liebe Grüsse
Guten Tag
Wie sieht das Strassenverkehrsamt mit Drehkonsolen bei Fahrersitz und Beifahrersitz?
Danke für für Deine Antwort.
Liebe Grüsse Nicole
Hello
Wir haben Crafter gekauft und am Camper umgebaut.. Wurde letzte Woche erfolgreich auf Wohnwagen umgeschrieben. VErsicherung bleibt etwas gleich,aber lieber sicherheit damit man Wert bleibt beim Unfall.
Aber ich frage mich.. Eine Kollege hat auch ein Bus umgebaut und will im Ausweis als Kastenwagen behalten. Wenn es bei MFK kommt, muss er alle Möbel wegräumen,es soll wie vorher sein ?stimmt. und bei Wohnwagen nicht,weil es umgeändert ist
Hallo Veronika,nein man muss keine Möbel ausbauen. Das Fahrzeug muss lediglich mit 80 % vom Gesamtgewicht vorgeführt werden. Hab das schon 2 mal gemacht.
Gruss
Reiner
Ciao Mikka..
Bin gerade im Prozess einen Bus der aktuell als Lieferwagen eingetragen ist zu einem „Leichter Wohnmotorwagen“ umzuschreiben. Das einzige Kriterium das es noch nicht erfuellt ist die „fest eingebaute Kochgelegenheit“.
Nach Telefonat mit dem STV-ZH muss es so eingebaut sein, dass man es „nicht einfach rausnehmen kann“. Da ich aber nicht vorhabe das so zu lassen nachher, habe ich gefragt ob „angeschraubt“ reicht. Und es wuerde reichen.
Jedoch verwende ich keinen fixen Gastank, sondern wuerde den Gaskochherd einfach anschrauben, und Schlauch und Gas-Flaschen anderswo verstauen. Denkst du das reicht? Hast du Erfahrung damit? Dankbar fuer jeden Tipp!
Da hört man verschiedene Sachen. Wenn du Gas hast, könnte die Gasprüfung ein Thema sein. Ob der Herd auch funktioniert, wird aber normalerweise nicht überprüft. Es gibt auch Leute, die extra für die Umschreibung eine Induktionskochplatte aufkleben. Am Ende geht es ja darum, dass du den Van auch wirklich als Camper verwendest und nicht als Lieferwagen.
Hallo ich bau gerade einen Iveco Daily zum Camper um. Jetzt hat mir ein Fahrzeugverkäufer erklärt dass ich ev. beim Prüfen ein Problem bekommen könnte. Wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Leergewicht überschreite so sei die Abgasnorm nicht mehr gewährleistet da diese aus Leergewicht und Motorleistung errechnet werde und ich daher keine Zulassung bekomme. Stimmt das??
Hallo Zusammen, vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare. Ich beschäftige mich gerade mit dem Gedanken einen Renault Master L3H3 in einen Camper umzubauen. Der Umbau grade wenn man es selbst macht geht ja nicht von Heute auf morgen. Wie ist das mit der Zulassung des Fahrzeuges? Er ist ja kein Lieferwagen mehr aber ich noch kein Camper. Verliert man dadurch wie z.B. in Deutschland die Betriebserlaubnis?
Steuern
Hei, musstest du noch nachträglich Steuern zahlen nach der Umwandlung?
Ich dachte mir hätte mal jemand gesagt, dass bei der Umwandlung noch 4% von den Gesamtkosten dazukommen.
Ich will mir aus einem 7Plätzer Van einen 2Plätzer Camper bauen. Festes Bett, Sitzgelegenheit Schwenktisch, Toilette, Wasser, Kühlbox. Küche besteht aus zwei Kartuschen-Gaskocher in einer Schublade… Bekomme ich damit eine Camper-Zulassung? Oder wenn Kartuschenkocher festgeschraubt sind? Ich will keine Gasflasche mit Anschlüsse und Gasprüfung. Was muss ich beachten?
Hoi Daniel, da gibt es die Minimalanforderungen vom Strassenverkehrsamt. Meistens scheitert es an der fest eingebauten Kochgelegenheit. Wenn der Kartuschenkocher als fest eingebaut durchgeht, könnte es klappen. Am besten rufst du vorher auf dem Strassenverkehrsamt an und fragst nach, ob du dafür eine Gasprüfung brauchst bin ich mir nicht sicher.
In der Verordnung des StVA ZH steht: „In Wohnmotorwagen müssen mindestens drei Viertel des VOLUMENS (!!) (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet sein.“
Das Volumen entspricht nicht der Fläche. Das müsst ihr vielleicht im Text noch anpassen.
Danke! Ja da ändert sich stetig etwas bei den Richtlinien, am besten immer die aktuellen Infos vom Strassenverkehrsamt abrufen oder anrufen.
hallo
han eh frog bezüglich Longsleeper/Ohren/Flares( Mit BESTÄTIGUNG) ist ja das gleiche Prinzip wie die Camping Fenster ( da muss man ja auch die Vertical Träger Entfernen) so hab ich das dann auch gemacht bei den Flares aber der Experte beim Mfk Basel hat gesagt ich bräuchte noch ne zusätzliche Bestäting vom Auto Hersteller stimmt das ganze ? Aber beim Camping Fenster hatte er nichts gesagt da auch dort die Vertical Träger entfernt weden
Die Longsleeper Ohren /Flares schauen 8cm auf beiden seiten heraus, die seitenspiegel etwa 20cm .
Hallo, ich möchte in meinen Sprinter auch Longsleeper einbauen, hast du die Longsleeper selbst eingebaut und hattest du ein Materialgutachten? Oder was meinst du „Mit BESTAETIGUNG“?
Hoi Nico, nein ich hatte keine Longsleeper eingebaut. Habe aber gehört dass das abgenommen wird, wenn du ein dafür zertifiziertes Teil hast (mit Seriennummer etc). Aber am besten fragst du bei deinem Strassenverkehrsamt nach…
Ich habe einen Renault Trafic gekauft, der bereits als Wohnmobil angemeldet, aber leer ist. Ich bin darüber informiert, dass der Camper über zwei feste Sitze mit Tisch verfügen muss, oder dass zu diesem Zweck ein Bett verwendet werden kann, das fest und nicht klappbar ist. Danke für die Antwort. Joze
Danke für den Kommentar, was ist denn die Frage?
Hallo zusammen,
Ich habe mir einen Mercedes Sprinter gekauft und möchte dort noch ein Maxxair Fan 40 x 40 cm einbauen, kann man so etwas selber machen oder braucht man da eine Bestätigung für den fachgerechten Einbau den man irgendwo bei einem Spengler oder Karosseriebauer holen muss?
Solange du keine tragenden Elemente der Karrosserie durchtrennst, sollten kleinere Sachen wie Campingfenster auch selber möglich sein. Alle die ich kenne, haben ihre Fenster selber eingebaut. Nur wenn du dir nicht zutraust, das Dachfenster dicht hinzubekommen, würde ich vielleicht lieber zu einem Experten gehen 😉
Ich habe einen umgebauten Camper gekauft. Dieser ist weiterhin als Lieferwagen zugelassen. Darf ich damit auch in einem Parkverbot für Wohnmobile parken oder könnte es kritisch werden?
Danke für deine Antwort, Karine
Tricky, deine Frage. Die Gemeinde oder Polizei die kontrolliert, kann ja nicht unterscheiden ob du dein Fahrzeug als Lieferwagen oder Wohnmobil eingelöst hast, wahrscheinlich werden sie dir trotzdem eine Busse geben und die musst du dann anfechten…